Ihre Rechte bei nicht bestandener Steuerberaterprüfung

Warum sind Steuerberater- und Wirtschaftsprüferprüfungen so anspruchsvoll?

Schon seit Goethe, Heine und Kafka gelten die Rechtswissenschaft sowie insbesondere die juristischen Staatsprüfungen als langwierige und schwierige Angelegenheiten.

Gleiches gilt aber auch für das „Steuerberaterexamen“ und das „Wirtschaftsprüferexamen“, denn hinsichtlich des Lernaufwands stehen diese Prüfungen den Rechtswissenschaften in nichts nach.

Herausforderungen und Durchfallquoten bei der Steuerberaterprüfung

Die Durchfallquote der schriftlichen Prüfungen im Bereich der Steuerberaterprüfung liegt regelmäßig zwischen 30 und 50 %. Bei den Wirtschaftsprüfer*innen bestehen ebenfalls nur etwa 30 % der Prüfling*innen direkt. Weitere 20 % werden zu einer sogenannten Ergänzungsprüfung gebeten und erhalten somit die Chance zur Zulassung zur mündlichen Prüfung. Einige Prüfling*innen berichteten in der Vergangenheit sogar, es sei üblich, junge Kandidat*innen ohne Rücksicht auf Talent und Fachwissen nicht durchkommen zu lassen. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich in den letzten Jahren immer weniger Prüfling*innen mit einem vermeintlich schlechten Ergebnis abfinden. Der erste Schritt wird es sein, Akteneinsicht zu beantragen, um nicht nur die Endnote, sondern auch die einzelnen Voten zu den Klausuren zu erhalten. „Sofern das Ergebnis weiterhin nicht nachvollziehbar ist, sollte rechtzeitig daran gedacht werden, einen Profi einzuschalten“, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze von der Sozietät Dr. Heinze & Partner aus Hamburg, der auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert ist.

Es ist kompliziert, prüfungsspezifische Beurteilungen anzugreifen, da den Prüfer*innen ein Beurteilungsspielraum zusteht. Dieser ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar. Etwas anders sieht es bei den fachlichen Fehlern aus. „Bezüglich aller Prüfungen gilt der Grundsatz, dass vertretbare Lösungen nicht negativ bewertet werden dürfen – allerdings ist substantiiert zu begründen, dass eine Lösung vertretbar ist“, führt Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Spezialist für Prüfungsrecht aus. Je nach Einzelfall kann diese Begründung einen erheblichen Umfang erfordern.

Typische Fehlerquellen und Verfahrensfehler der Steuerberaterprüfung

Auch im Vorfeld der Prüfung sind allerlei Störfaktoren denkbar, auf die die Prüfling*innen keinen bzw. kaum Einfluss nehmen können. Diese Störfaktoren können die Prüfling*innen selbst, die Prüfer*innen oder die Interaktion zwischen beiden, sprich das Prüfungsverfahren, betreffen.

  • Die/der Prüfling kann sich zum Beispiel unverschuldet verspäten oder durch Krankheit prüfungsunfähig werden.
  • Eine/ein Prüfer*in kann eventuell nicht die richtige Kompetenz haben, um eine derartige Prüfung abzunehmen.
  • Ein häufiger Verfahrensfehler liegt darin, dass Prüfungsräume nicht geeignet für die Anfertigung entsprechender Klausuren sind. Neben einer Großbaustelle oder der Autobahn fällt die Konzentration schließlich schwer.

Bezüglich formeller Fehler bestehen häufig Rügeobliegenheiten mit der Folge, dass Prüfling*innen im Fall der verspäteten Geltendmachung ihre Rechte verlieren. Daher sollte eine gründliche Beratung durch eine*n Expert*in erfolgen, zumal die Prüfungsbehörden das Vertrauen der Prüfling*innen häufig ausnutzen und es später zu Beweisschwierigkeiten kommt.

Ablauf und Chancen einer Anfechtung der Steuerberaterprüfung

Der Ablauf einer Prüfungsanfechtung beginnt in der Regel mit der Akteneinsicht und der Analyse von Bewertungsfehlern oder formellen Fehlern im Prüfungsverfahren. Sobald nachvollziehbare Anhaltspunkte für Fehler oder Ungerechtigkeiten vorliegen, ist die Unterstützung durch eine*n spezialisierte*n Rechtsanwält*in sinnvoll. Die Chancen hängen stets vom Einzelfall ab, doch viele Prüfling*innen konnten durch eine fundierte Anfechtung ihre Prüfungsergebnisse erfolgreich korrigieren lassen.